Mitgliedsantrag

Sie möchten Mitglied bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft werden? Das ist eine gute Entscheidung!
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Mitglied werden

Bearbeitung des Formulars
Bitte wählen Sie beim Ausfüllen des Formulars bei der Auswahl "Bundesland des Betriebs oder der Dienststelle" ihr Bundesland aus, nur so kann eine zügige Bearbeitung gewährleistet werden.

Mit neben stehendem Link zum Online-Antragsformular können Sie online der GEW beitreten.

Wenn Sie durch ein GEW-Mitglied geworben wurden, nutzen Sie bitte das Prämienformular, damit das Engagement der Werberin/des Werbers auch belohnt werden kann. Beachten Sie bitte auch die Hinweise zur Prämienwerbung.

Einverständniserklärung / Widerrufsrecht
Mit dem Absenden des Formulars stimmen Sie der Abbuchung des Beitrages von Ihrem Konto zu. Sie können der Kontoabbuchung innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen widersprechen.
Mit der Online-Absendung dieses Mitgliedsantrags wird die Satzung der GEW anerkannt.

Sie haben weitere Fragen zur Mitgliedschaft?
Dann wenden Sie sich bitte an eine Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.

Fragen zur Online-Mitgliedschaft richten Sie bitte an: E-Mail-Adresse

Beleg für Ihre Unterlagen
Bitte benutzen Sie hierzu die Druckversion nach Absenden des Online-Antrags.


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Mitgliedsbeitrag

Zahlung satzungsgemäßer Beiträge
Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten und seine Zahlungen daraufhin regelmäßig zu überprüfen.
Der monatliche Beitrag beträgt:


  • BeamtInnen zahlen 0,75 Prozent der Besoldungsgruppe und -stufe, nach der sie besoldet werden.
  • bei Angestellten 0,7 Prozent der Entgeltgruppe und Stufe, nach der vergütet wird
  • Der Mindestbeitrag beträgt immer 0,6 Prozent der untersten Stufe der Entgeltgruppe 1 des TVöD.
  • Arbeitslose zahlen ein Drittel des Mindestbeitrages
  • Studierende zahlen einen Festbetrag von 2,50 Euro
  • Mitglieder im Referendariat oder Berufspraktikum zahlen einen Festbetrag von 4 Euro.
  • Mitglieder im Ruhestand zahlen 0,66 Prozent ihrer Ruhestandsbezüge.

Weitere Informationen sind der / Beitragsordnung zu entnehmen.
 
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses mit Auswirkungen auf die Beitragshöhe sind umgehend der / Landesgeschäftsstelle mitzuteilen.

Überbezahlte Beiträge werden nur für das laufende und das diesem vorausgehende Quartal auf Antrag verrechnet. Die Mitgliedschaft beginnt zum nächstmöglichen Termin. Der Austritt ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich dem Landesverband zu erklären.


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Datenschutz

Bevor Sie das Formular ausfüllen, lesen Sie bitte diese Informationen und Hinweise zur GEW-Mitgliedschaft und zum Ablauf:

Datensicherheit
Die Datenübertragung erfolgt sicher über eine verschlüsselte Verbindung.

Datenschutz
Die angegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben auf Datenträger gespeichert und sind entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.


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Prämienwerbung

  • Prämienberechtigt sind nur Werberinnen und Werber die Mitglied der GEW sind.
  • Prämien werden nur für die Werbung beitragszahlender Mitglieder gewährt.
  • Die Anschrift der Werberin/des Werbers wird zum Zwecke des Versands der Werbeprämie an den Dienstleister "Call a gift" weitergeleitet.
  • Die Landesverbände Niedersachsen und Thüringen nehmen nicht am Prämienprogramm teil.

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